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Die 10 Kardinalfehler bei grenzüberschreitenden M&A |
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• Warum viele der "perfekten Hochzeiten" nicht ihre Versprechen erfüllen
Viele der "perfekten Hochzeiten" erfüllen nicht ihre Versprechen. Hier
finden Sie eine Zusammenstellung von 10 Kardinalfehlern, die bei
grenzüberschreitenden M&A vermieden werden sollten.
1. Mangelnde strategische Zielvorgabe
Nur wenn sich die Verhandlungspartner über ihre strategischen Ziele
einig sind, kann ein M&A-Projekt gelingen. Die exakte Ermittlung
der unternehmerischen Entscheidungsgrundlagen, Visionen und
Zielvorstellungen ist Grundvoraussetzung für das Einleiten eines
M&A-Prozesses. Entsprechend viel Zeit ist deshalb für die Suche und
Auswahl des geeigneten Zielunternehmens aufzuwenden. Erst wenn das
Objekt den Vorstellungen des Käufers entspricht, ist mit dem Umwerben
des Managements zu beginnen. Wird dann das berühmte "meeting of minds"
erzielt, kann ein gemeinsames Projekt entworfen werden.
2. An einer Transaktion festhalten, obwohl Aufwand und Erfolgschancen
in keinem Verhältnis stehen
Ein M&A-Projekt ist in erster Linie ein strategisches Projekt. Es
führt dazu, daß wichtige Ressourcen in den Unternehmen gebunden werden.
Der Abschluß einer Transaktion erstreckt sich in der Regel über mehrere
Monate. Die zeitlich starke Inanspruchnahme von Geschäftsleitung und
leitenden Angestellten darf nicht dazu führen, daß das Tagesgeschäft
des Unternehmens vernachlässigt wird.
3. Außerachtlassung von
wesentlichen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bei der Bestimmung
des Kaufpreises
Die Bestimmung des adäquaten Kaufpreises mag oftmals als die
schwierigste Aufgabe bei der Durchführung einer Transaktion erscheinen.
Für den Käufer ist deshalb entscheiden: die ursprünglichen
Kaufkriterien sollten nicht aus dem Auge verloren werden. Auf eine
exakte Umsetzung der Entscheidungsgrundlagen, Visionen und
Zielvorstellungen sollte geachtet werden. Danach ergibt sich der
richtige Kaufpreis fast automatisch aus dem Business Plan und den
Qualitäten des Zielunternehmens. Deshalb gilt, wer keine strikte
Disziplin bei der betriebswirtschaftlichen Begutachtung des
Übernahmekandidaten beachtet, geht oft unkalkulierbare Risiken ein.
4. Überschätzung möglicher Synergien und Erfolgspotentiale
Drei Jahresergebnisse bedeuten mehr als drei Jahre Business Plan. Der
Erfolg einer Transaktion ist ebenso von der verangegangenen
Geschäftsentwicklung des Zielunternehmens, wie auch von dessen
zukünftigen Wachstumsaussichten abhängig. Mögliche Synergieeffekte
dürfen deshalb nicht überschätzt werden. Der Kauf eines Unternehmens
ist auch der Kauf eines Managements. Die Frage nach dem Fortbestand der
vorhandenen Geschäftsleitung sollte deshalb sehr schnell beantwortet
werden.
5. Nicht in Zeitnot und unter Mitbewerberdruck handeln
Eine M&A-Transaktion sollte ein gut geplanter Prozess mit einem
präzisen zeitlichen Ablauf sein. Sein eigenes Unternehmen gut kennen
ermöglicht oft ein besseres Auftreten gegenüber potentiellen Käufern.
Seinen Markt gut kennen hilft, die Absichten des zukünftigen Partners
zu verstehen und einzuschätzen. Ist der M&A-Prozess erst einmal
angelaufen, darf Schnelligkeit nicht mit Übereile verwechselt werden.
Ein solider Ablaufplan ist mindestens genauso wichtig, wie das zügige
Durchführen der Transaktion. Sollten sich Konkurrenten ebenfalls für
das Zielunternehmen interessieren, ist dies noch kein Grund, einen
höheren Kaufpreis anzubieten. Käufer sollten möglichst vermeiden, sich
auf eine Bietauktion einzulassen.
6. Ohne detaillierten Plan handeln
Zahlreiche Manager wollen durch den Zukauf oder den Zusammenschluss mit
branchengleichen oder verwandten Unternehmen eine rasche Wertsteigerung
erreichen. Keine M&A-Transaktion kann jedoch ohne gründlichen Plan
durchgeführt werden. Hierzu gehört insbesondere die Frage, welche
Schritte erforderlich sind, um das unternehmerische Gelingen der
Transaktion in allen seinen Phasen zu gewährleisten. Jede Phase
benötigt dabei spezifische Kompetenzen. Einige Transaktionen sind
genehmigungspflichtig. Andere setzen bestimmte Berufsqualifikationen
voraus oder müssen gewissen Veröffentlichungspflichten gehorchen. Stets
ist auch die schwierige Gegenprüfung erforderlich, wie sich die
Unternehmenszukunft ohne die beabsichtigte Transaktion darstellen
würde. Erst nach dem erfolgreichen Closing beginnen die Probleme mit
der zeitlichen und praktischen Umsetzung der Integration. Die
Integration von Unternehmen sollte deshalb mit einer
Integrationsplanung beginnen.
7. Beim Ausarbeiten der Transaktion den Charakter des Zielunternehmens
ausblenden
Während der Verhandlungen müssen alle Probleme abgearbeitet (und
angesprochen) werden. Ein deal sollte immer die ursprünglichen
strategischen Ziele vor Augen haben und Maßnahmen für deren
Verwirklichung enthalten. So kann es zum Beispiel angebracht sein, dem
französischen Manager ein Earn-out zu gewähren. Deutsche Manager würde
man dagegen eher mit einer Minderheitsbeteiligung motivieren. Unter
Umständen ist ein Asset deal einem Share deal vorzuziehen. Schließlich
sollte der Letter of intent immer so detailliert wie möglich verfasst
werden. Die Arbeit der Juristen wird dadurch später wesentlich
schneller und einfacher.
8. Auf die Durchführung einer umfangreichen Due Diligence verzichten
Auch das beste Sales Memorandum kann ohne eine kritische Analyse der zu
übernehmenden Gesellschaft nicht auskommen. Der Käufer sollte sich
deshalb einen möglichst umfassenden Überblick über die Situation des
Verhandlungspartners und den Gegenstand der Transaktion verschaffen.
Eine Due Diligence stellt hierfür das beste Mittel dar, kann doch der
Kaufinteressent die aus seiner Sicht für die Vornahme der Prüfungen
erforderlichen Unterlagen einsehen. Die im Data Room zusammengestellten
Unterlagen müssen dabei sorgfältig ausgewählt werden, spielen diese
doch auch bei späteren Haftungsfragen eine Rolle. Die Ausarbeitung von
umfangreichen Checklisten mit den gewünschten Dokumenten ist hierbei
unerlässlich. Eine juristische Due Diligence ist ebenfalls dringend zu
empfehlen.
9. Zu glauben, erst nach der Unterzeichnung der Kaufverträge über die
Eingliederung der alten Geschäftsleitung und unterschiedlichen
Unternehmenskulturen nachdenken zu müssen
Der Erfolg einer Übernahme bemisst sich anhand der in der
Integrationsphase erreichten Ziele. Deshalb sollte schon zu Anfang über
die Konsequenzen unterschiedlicher Unternehmenskulturen nachgedacht
werden. Die zukünftigen Mitglieder der neuen Geschäftsleitung sowie
Strukturen im Top- und Mittel-Management müssen möglichst frühzeitig
festgelegt werden. Die Bildung von Arbeitsgruppen für die Umsetzung des
Integrationsprozesses sowie eine aktive Zusammenarbeit mit
Betriebsräten und Arbeitnehmervertretern ist unerlässlich. Der
Zusammenschluss von zwei Unternehmen ist nur dann erfolgreich, wenn man
sich die Zeit nimmt, unterschiedliche Kulturen zu verstehen und
aufeinander abzustimmen.
10. Nichtberücksichtigung von Finanzierungsfragen
Die Finanzierung stellt nicht einen gesonderten Aspekt des
Übernahmeprozesses dar. Sie ist ein fester Bestandteil der Transaktion.
Sie sollte deshalb von vorne herein mitgeplant werden. Am Tag des
Closing muss die Finanzierung stehen. Dem Käufer stehen dabei eine
Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung: Ausgabe von neuen Aktien,
Wandelschuldanleihen, Kreditaufnahme, Private Equity,… die
untereinander in vielfältiger Weise kombinierbar sind.
Hinweis: dieser, von Christian Lenz verfasste Beitrag, wurde zuerst im
November 2003 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Coffra in deren
Newsletter "Diagnostic" veröffentlicht.
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